Freitag, 10. Januar 2014

Parolen Abstimmung 9. Februar 2014

Die Grünliberalen Kanton Zürich befürworten die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Ausserdem empfiehlt die glp ein JA zur Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Die beiden Volksinitiativen «Gegen Masseneinwanderung» und «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» lehnen die Grünliberalen klar ab.

Die glp engagiert sich im Komitee Sonnenklar – erneuerbare Energien sinnvoll nutzen für ein Ja zur Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Durch die Revision soll den Gemeinden erlaubt werden, in gewissen Zonen Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien zu machen. Mit der Übertragung dieser Aufgabe an die Gemeinden ist es möglich, spezifisch auf die lokalen Möglichkeiten einzugehen, es wird das Engagement der Gemeinden in Energiefragen gewürdigt und dem Föderalismus Rechnung getragen.

Bei den eidgenössischen Vorlagen folgen die Grünliberalen den Empfehlungen der nationalen Partei.

Ja sagt die glp zur Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Mit FABI werden Ausbau, Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur auf eine langfristig solide finanzielle Basis gestellt.

Die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» lehnt die glp klar ab. Diese Initiative würde zur Kündigung der Bilateralen Verträge mit der EU führen und das würde den Wohlstand der Schweiz gefährden, denn die Bilateralen Verträgen haben grundlegend dazu beigetragen, dass die Schweiz die Wirtschaftskrise nahezu unbeschadet überstanden hat. Ausserdem ist eine Zuwanderungsregelung teuer und ineffizient und es ist nicht garantiert, dass diejenigen Personen kommen, welche die Schweizer Wirtschaft wirklich braucht.

Die Grünliberalen empfehlen auch die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» zur Ablehnung. Diese Initiative verspricht fälschlicherweise Kostensenkungen. Die Schwangerschaftsabbruchsrate in der Schweiz ist die niedrigste in ganz Europa und die Schwangerschaftsabbrüche sind im Vergleich zu den Gesamtausgaben der obligatorischen Grundversicherung sehr gering. Ausserdem beruht das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung auf Solidarität und nicht auf individuellen Lebensanschauungen. Zudem besteht die Gefahr, dass Frauen, die sich den Schwangerschaftsabbruch nicht leisten können, billige und medizinisch fragwürdige Angebote in Anspruch nehmen und sich somit gesundheitlichen Risiken aussetzten.