Donnerstag, 30. Juni 2022

Wassergesetz: «Die schlimmsten Fehler sind korrigiert»

Der Kommissionsantrag zum neuen Wassergesetz ist für die Grünliberalen knapp akzeptabel. Die Grünliberalen begrüssen die Modernisierung der Wassergesetzgebung und die dringend notwendigen Klärungen im Bereich des Hochwasserschutzes und bei der Umsetzung der Naturinitiative. Die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der Ökologie sind aber zu marginal ausgefallen.

2/3 aller Fischarten und alle einheimischen Krebse sind vom Aussterben bedroht; bei der Hälfte aller Fliessgewässer ist der ökologische Zustand ungenügend. Nachdem im ersten Anlauf das Wassergesetz keinerlei Verbesserungen brachte, unterstütze die GLP das erfolgreiche Referendum. GLP-Fraktionspräsident Michael Zeugin: «Die schlimmsten Fehler der gescheiterten Fassung sind nun korrigiert.» Wesentliche ökologische Verbesserungen werden aber mit dem neuen Gesetz nicht erzielt. Mit der Umsetzung der Motion Cortellini (67/2020) können künftig Gelder aus der Wasserversorgung für den Schutz des Grundwassers vor Pestiziden eingesetzt werden und dank der Umsetzung der gewässerrelevanten Teile der Naturinitiative sind einige Fortschritte im Gesetz enthalten.

 

KEVU-Mitglied Thomas Wirth: «Bedauerlich ist, dass die Kommission den GLP-Antrag zur Grundwasseranreicherung ablehnt. In der Zukunft wird es mit der zunehmenden Sommertrockenheit immer wichtiger, dass Wasser möglichst lange in der Landschaft zurückzubehalten, um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser zu stärken.» Mit dem vorgeschlagenen Instrument könnten Landeigentümer, welche diese Leistung erbringen von den Nutzern entschädigt werden. Mit diesem innovativen GLP-Instrument für die Abgeltung von Ökosystemleistungen wäre der Kanton Zürich besser aufgestellt, um zukünftige Herausforderungen zu meistern.