Freitag, 28. März 2014

Parolen Abstimmungen 18. Mai 2014

Die Grünliberalen Kanton Zürich lehnen die kantonale Volksinitiative "Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich" ab. Für die kantonale Kirchensteuerinitiative beschliesst die glp eine Stimmfreigabe.

Auf nationaler Ebene lehnen die Grünliberalen den Kauf neuer Kampfflugzeuge zum heutigen Zeitpunkt klar ab. Die glp spricht sich ebenfalls gegen die Pädophilen-Initiative sowie gegen die Mindestlohn-Initiative aus. Den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung befürworten die Grünliberalen.

 

NEIN zur kantonalen Volksinitiative «Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich»
Die glp ist der Meinung, dass die bereits bestehenden Bestimmungen bezüglich Alkoholwerbung ausreichen und es keine weiteren Einschränkungen bedarf. Neben grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verbotskultur stellt sich für die glp die Frage, ob es verhältnismässig ist, die Restriktionen auf kantonaler Ebene zu beschliessen. Denn Werbung für Alkohol findet vor allem auch im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Sportanlässen statt. Ein kantonales Verbot ist daher weder umsetzbar noch zielführend.

 

STIMMFREIGABE für die kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)»

Einerseits ist den Grünliberalen die Trennung von Staat und Kirche ein wichtiges Anliegen. Der Entscheid ist grundsätzlich ein Privater. Ein Unternehmen hat im heutigen System, im Unterschied zu Privaten, keine Entscheidungsmöglichkeiten. Insofern nimmt diese Initiative ein berechtigtes Anliegen auf. Andererseits erbringen unsere Kirchen wichtige soziale Dienste. Sie kombinieren professionelle Arbeit und Freiwilligenarbeit. Es ist klar, dass diese Leistungen Geld kosten und im Wegfall oft durch staatliche Organisationen aufgefangen werden müssten. Diese können im Gegensatz zu den Kirchen nicht auf Freiwilligenarbeit zählen. Entsprechend kritisieren die Grünliberalen die fehlenden Übergangsbestimmungen in der Initiative. Die bei Annahme entstehende Finanzierungslücke würde bedeuten, dass Kirchen bestehende Leistungen nicht mehr finanzieren könnten. Die Grünliberalen hätten sich gewünscht, mit einem Gegenvorschlag eine Übergangsfrist von fünf Jahren zu ermöglichen, damit die Kirchen genug Zeit gehabt hätten, sich neu zu organisieren. Leider ging der Kantonsrat auf einen entsprechenden Gegenvorschlag der Grünliberalen Fraktion nicht ein. Aufgrund dieses Sachverhaltes beschliesst der Vorstand der Grünliberalen Kanton Zürich die Stimmfreigabe.

 

Bei den eidgenössischen Vorlagen folgen die Grünliberalen den Empfehlungen der nationalen Partei.

NEIN zum Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)

Die glp lehnt den Kauf neuer Kampfflugzeuge klar ab, der zum heutigen Zeitpunkt jeder finanzpolitischen Vernunft entbehrt und Milliarden von Steuerfranken langfristig bindet. Vor dem Kauf neuer Kampfflugzeuge müsste der Auftrag der Armee und insbesondere die Rolle der Luftwaffe klar definiert werden. Aus Sicht der glp reicht die bestehende Luftwaffe aus, um die heute notwendigen luftpolizeilichen Aufgaben zu erfüllen. Es besteht somit keine Dringlichkeit für die sofortige Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

 

NEIN zur Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

Die Grünliberalen verstehen die Sorgen und Ängste der Initianten und teilen diese. Die glp sieht aber in der Verhältnismässigkeit einen wichtigen Grundsatz unseres Rechtsstaates. Ebenfalls stehen die Grünliberalen zur Gewaltentrennung. Es ist an der Judikative das Strafmass festzusetzen. Für die Grünliberalen ist der Initiativtext zu absolut und radikal. Die Initiative lässt keine Differenzierungen mehr zu, was als problematisch zu erachten ist. Die glp ist der Auffassung, dass die Bestrafung der Täter je nach Schwere des Delikts erfolgen sollte. Die Grünliberalen unterstützen deshalb den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser hat die Schwächen der Initiative behoben. In einem wichtigen Punkt geht der Gegenvorschlag sogar weiter als die Initiative: Der Kontakt verurteilter Straftäter mit den Opfern wird durch ein Kontakt- und Rayonverbot verhindert. Das ist ein essentieller Bestandteil, wenn man bedenkt, dass ein Grossteil der Übergriffe pädophiler Straftäter nicht im beruflichen, sondern im familiären und privaten Umfeld stattfindet. Ausserdem würde mit der Umsetzung des Gegenvorschlags auch die Thematik der «illegalen Jugendliebe» verhältnismässig beurteilt, was bei der Initiative nicht der Fall ist.

 

NEIN zur Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»

Die Grünliberalen lehnen die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften klar ab. Der flexible Arbeitsmarkt und die Sozialpartnerschaften sind zentrale Standortvorteile der Schweiz. Gesamtarbeitsverträge lassen im Gegensatz zu einem flächendeckenden Mindestlohn eine Rücksichtnahme auf Branchen und Regionen zu. Aufgrund dieses bewährten Systems hat die Schweiz im internationalen Vergleich eine tiefe Arbeitslosigkeit und hat im Gegensatz zu Ländern mit einem stark regulierten Arbeitsmarkt die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise vergleichsweise gut überstanden. Ein nationaler Mindestlohn würde nicht nur die tiefsten Löhne, sondern das ganze Lohngefüge anheben. Die Folge wäre eine starke Verteuerung des Werkplatzes Schweiz und damit eine Reduktion der Konkurrenzfähigkeit. Dies würde insbesondere im Niedriglohnbereich zahlreiche Arbeitsplätze unnötig gefährden.

 

JA zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»)
Die glp unterstützt den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin». Die Grünliberalen sind der Meinung, dass die Hausärztin beziehungsweise der Hausarzt, wenn möglich die erste Anlaufstelle für Krankheiten, Unfälle und gesundheitlichen Fragen sein sollte. Daher ist es wünschenswert den Beruf «Hausarzt» zu fördern. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss würde dieses Ziel erreicht, indem der Hausarzt-Beruf beruflich und finanziell besser gestellt und attraktiver gemacht wird.