Seit 1914 besteht ein Vertrag zwischen den Eigentümerkantonen der heutigen AXPO. Seither haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert und die AXPO ist zu einem komplexen und undurchsichtigen Geflecht mit gegenseitigen Beteiligungen an Kraftwerken gewachsen. Dies ist ungenügend, um der Herausforderung einer wirksamen Klimapolitik zu begegnen. Mit der Ablösung des Gründungsvertrags durch den Aktionärsbindungsvertrag würde die Grundlage geschaffen, dass die Eigentümer wieder verstärkt Einfluss auf die Weiterentwicklung der AXPO nehmen können. Es ist absolut unverständlich, weshalb die KEVU-Mehrheit mit nicht nachvollziehbaren Argumenten dies ablehnen und noch länger am ungenügenden Status-quo festhalten will.
Wegen der Bedeutung der sicheren Stromproduktion für die Wirtschaft und dem klimapolitisch notwendigen Ausbau der Produktion ist es wichtig, dass dafür kritische Teile unter Schweizer Kontrolle bleiben. Der Ansatz der KEVU-Mehrheit ist für die GLP dafür falsch. Wasserkraftwerke können auch bei ausländischen Eigentümern Strom für die Schweiz produzieren. Jedoch sollte geprüft werden, welche Teile für die Stabilität und Sicherheit der Stromversorgung entscheidend sind, und der Kanton Zürich soll sich dafür einsetzen, dass diese Teile unter Schweizer Kontrolle bleiben. Mit der Verbreitung neuer Technologien dürften sich die dafür relevanten Elemente verändern.
Neben diesen gesetzlichen Anpassungen verlangen die Grünliberalen, dass der Kanton Zürich seine Rolle in der AXPO stärkt. Dafür sollen die beiden bestehenden Aktienpakete bei der EKZ zusammengeführt werden. Neben einer verbesserten aktienrechtlichen Position von Zürich, bietet die für die Bewertung notwendige Analyse der AXPO eine einmalige Gelegenheit, das komplexe Gestrüpp aus verschiedenen Beteiligungen an Kraftwerken und Aktivitäten wie dem Stromhandel sowie Auslandsgeschäften zu durchleuchten. Damit wird die dringend notwendige Transparenz bezüglich Werten und Risiken geschaffen, welche für die zukünftige Weiterentwicklung notwendig ist.