Dienstag, 20. Oktober 2020

Einsprache zum Entwurf der Teilrevision des Regionalen Richtplans Zimmerberg 2019

Die Grünliberale Partei des Bezirks Horgen hat den Entwurf zur Teilrevision des Regionalen Richtplan Zimmerberg, Version V12 vom 09. Juli 2020, mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Wir durf-ten mit Freude feststellen, dass Seitens der Gemeinden ein grosses Interesse besteht durch innere Ver-dichtung die weitere Zersiedlung zu stoppen und so wertvolle Grünflächen im Bezirk zu erhalten, wie dies in den Leitlinien des kantonalen Richtplans unter Punkt 1.2. 3) angestrebt wird. Leider gibt es aber auch Beispiele, bei denen die geplante Verdichtung einen gegenteiligen Effekt erzielt. Deshalb sind wir nach Durchsicht der vorgeschlagenen Anpassungen zum Entschluss gekommen gemäss § 7 des Pla-nungs- und Baugesetzes (PBG) Einwand gegen den Entwurf der Teilrevision des Regionalen Richtplans Zimmerberg 2019 mit den folgenden drei Anträgen zu stellen:

Antrag 1:
Streichung der Karteneinträge 2.5.2 a) Nr. 1a «Lätten West, Adliswil» und Nr. 14a «Lätten Ost, Adliswil»

und

Antrag 2:
Streichung des Koordinationshinweises «regionales Arbeitsplatzgebiet (Ziffer 2.5, Nr. 1a)» im Karteneintrags 2.6.2 – Nr. 25 – Sunnau / Moos / Dietlimoos / Lätten, Adliswil


Der Lätten zusammen mit dem überregionalen Naherholungsgebiet Stocken in Kilchberg ist eine der letzten grösseren Grünflächen zwischen den Gemeinden Kilchberg und Adliswil. Durch die geplante Umzonung des Gebiets Lätten West (14a) und Lätten Ost (1a) in Adliswil in ein Gebiet mit hoher baulicher Dichte (geplantes Mischgebiet) reduziert sich das zusammenhängende, überregionale Naherholungsgebiet Stocken um etwa 1/3 der bestehenden Fläche. Daher soll das Gebiet Lätten Ost und West als Landwirtschaftszone (Reservezone) im Sinne der Leitlinien des kantona-len Richtplans Punkt 1.2 3), welche die Schonung und Förderung von zusammenhängenden naturnahen Räumen vorsieht, erhalten bleiben und keine Umzonung in ein Gebiet mit hoher, baulicher Dichte vorgenommen werden.

Die Errichtung eines Arbeitsplatzgebietes, primär für produktives Gewerbe, im Lätten Ost verursacht negative, externe Effekte, wie zum Beispiel Lärmemissionen, Feinstaubbelastung etc., welche die Qualität der Erholungsfunktion des angrenzenden Erholungsgebietes Stocken stark ein-schränken. Die heutige, qualitativ hochstehende Erholung im Stocken kann nicht mehr in ihrer Vollkommenheit stattfinden, was dem Grundsatz der Erholung im Richtplan S. 43, dass Erho-lungsgebiete zur Erholung der Bevölkerung dienen, widerspricht. Darum ist eine Umzonung des Lätten Ost in ein Arbeitsplatzgebiet primär für produktives Gewerbe abzulehnen.
Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass im Lätten West ein Mischgebiet mit Wohnungen entstehen soll. Diese Zone grenzt an ein Arbeitsplatzgebiet für produktives Gewerbe im Lätten Ost an, was auch die Wohnqualität der geplanten Wohnungen im Lätten West reduziert. Der Bau eines neuen Industriequartiers in unmittelbarer Nähe von bestehenden Wohngebieten ist nicht zeitgemäss und entspricht nicht einer weitsichtigen Planung. Eine industrielle Nutzung des Lätten vermindert die Qualität des angrenzenden Erholungsgebietes und reduziert die Wohnqualität der bestehenden und geplanten Wohnungen.

Die Nutzung des Gebiets Lätten Ost als Arbeitsplatzgebiet für primär produktives Gewerbe steht zudem verschiedenen Zielen des Regionalen als auch Kantonalen Richtplan diametral entgegen. Im Entwurf des ZPZ wird unter den Zielen bei 2.5.1 darauf hingewiesen, dass Arbeitsflächen moderat ausgebaut werden sollen, wobei Betriebe von höchstens mässig störender Art im Fokus stehen. Dies ist hier gemäss dem Entwicklungsleitbild der Stadt Adliswil für den Lätten nicht der Fall. Im Gegenteil, gemäss dem Leitbild soll die Gewerbefläche für wertschöpfungsschwache und lärmige Betriebe zur Verfügung stehen. Dies wird zu einem massiven Ausbau der Gewerbe/Industriefläche in Adliswil führen, da das Gebiet um die Sihlstrasse und Sood in Adliswil gemäss Punkt 2.5.2 a) 1 weiterhin als Industriegebiet ausgeschieden ist, wie dies auch in den Einwendungen zum Regionalen Richtplan Zimmerberg vom 9. Januar 2018 explizit festgehalten wurde; Kapital 2.2 – Zentrumsgebiet: «Es wird am Richtplanentwurf festgehalten. Entlang der Sihl soll das Zentrumsgebiet weiterhin mehrheitlich für Arbeiten dienen.» Dies ist insofern verständlich, als es sich beim Sood um ein bestehendes, etabliertes und gut erschlossenes Arbeitsgebiet handelt. Der Lätten hingegen, ist als Standort für den Ausbau nicht geeignet, da die entsprechende Infrastruktur dazu fehlt um 87’000m2 Gewerbefläche (davon 30’000m2 Gewerbe gemäss ES IV) sowie Wohnungen für 420 Personen zu bedienen.

Während der Sood, sowohl eine Zugverbindung aufweist als auch über die Sihltalstrasse erschlossen ist, welche ursprünglich für eine höhere Kapazität ausgelegt wurde als es der heutigen Auslastung entspricht, ist die Zürichstrasse der einzige grösserer Zubringer für den Lätten. Die Zürichstrasse ist aber bereits heute der meistfrequentierte Zubringer nach Adliswil mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr von 11'700 Fahrzeugen (siehe dazu Protokoll des Stadtrat Adliswil Beschlussnr. 2020-6). Dieses Verkehrsaufkommen wird weiter stark zu nehmen, da sich im angrenzenden Gebiet Moos bereits 250 Wohnungen und Gewerbefläche im Umfang von 12'300 m2 im Bau befinden. Des Weiteren erfolgt im Dietlimoos aktuell der Ausbau der Zurich International School, wodurch die Kapazität der Schule um 30% gesteigert werden kann und somit der Zubringerverkehr ebenfalls entsprechend ansteigen wird. Diese Gebiete, wie auch das sich in Planung befindliche Gebiet Sunnau, werden ausschliesslich über die Zürichstrasse erschlossen. Der öffentliche Zubringer beschränkt sich dabei auf den Busverkehr. Eine im Richtplan vorgesehene Tramlinie befindet sich nicht in mittelfristiger Planung. Der Stadtrat schreibt dazu in seinem Entwicklungsleitbild: «Es (der Lätten) liegt abseits bestehender Bahnhöfe und die Topographie erschwert den Zugang. Damit in solchen Gebieten die Verkehrszunahme bewältigt werden kann, müssen die Erschliessung durch alle Verkehrsträger gewährleistet sein und die Erschliessung durch ÖV und Fuss-/Veloverkehr verbessert werden.»
Eine Verlagerung von Gewerbefläche für wertschöpfungsschwache und lärmige Betriebe aus einem bereits bestehenden, langjährig gewachsenen Gebiet auf eine unerschlossene Grünfläche, umgeben von Wohnzonen, ist für uns sowohl ökologisch unsinnig, siedlungstechnisch fragwürdig als auch verkehrsplanerisch hoch riskant und nicht im Einklang mit den übergeordneten Zielen des kantonalen Richtplans. Die Einteilung der Gebiete als regionale Mischgebiete ist vollkommend ausreichend, um das organische Wachstum der Gewerbebetriebe in der Region aufzufangen. Wir fordern daher, auf die entsprechenden Einträge zu verzichten.


Antrag 3:
Streichung Text 2.5.3 b) Absatz 4 – «Dabei achtet sie auf eine geeignete Verortung der Arbeitsplätze auf dem ganzen Gemeindegebiet von Adliswil und auf eine Gewährleistung von ausreichend Flächen für gewerblich-industrielle Betriebe. Die im Gebiet Sood aufgehobenen Arbeitsflächenkapazitäten sind vollständig zu ersetzen.»

Sowohl im kantonalen Richtplan als auch im vorliegenden Richtplan wird stets darauf verwiesen, dass raumwirksame Tätigkeiten auf allen Ebenen grenzüberschreitend erfolgen sollen (Kt. Richtplan 1.2 4) Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf allen Ebenen (Gemeinden, Regionen, benachbarte Kantone und Ausland) zu intensivieren und zu unterstützen. Dies soll vermehrt auch das Dimensionieren und Ausgestalten von Bau-, Freihalte- und Erholungszonen umfassen.) Weiter wird unter 2.2.2 verdeutlicht, dass die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetriebe überkommunal abzustimmen sei. Bei den ebenfalls aufgeführten Gebieten, welche aus Sicht des Kantons, dabei im Bezirk eine Schlüsselrolle zukommen findet sich das Neubühl in Wädenswil und der Shilhof in Langnau a.A. Sehr gerne hätten wir den oben erwähnten Passus durch einen Verweis auf eine regionale Koordination der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur und der Verkehrssituation ersetzt. Doch trotz der klaren Aufforderung zur überkommunalen Koordination wurden in den Einwendungen zum Regionalen Richtplan Zimmerberg vom 9. Januar 2018 wiederholt die Ein-träge zur Koordinierung abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass diese fallweise und stufengerecht zwischen den Standortgemeinden erfolgen soll. Ist diese Begründung noch einigermassen nachvollziehbar, ist die fixe Verortung bestehender Arbeitsflächen auf Gemeindegebiet und somit ein praktisches Verbot zur regionalen Koordination systemfremd und im Richtplan Zimmerberg auch präzedenzlos. Ein solcher Passus erschwert zudem die gewünschte Verdichtung um den Sood, was der Entwicklung gegen innen und der Stärkung des Bahnhofbereichs entgegenwirken würde, ebenfalls zwei explizite Ziele der Gesamtstrategie Siedlung des kantonalen Richtplans. Diese fragwürdige Einschränkung ist zu löschen.