Die Vernehmlassung wurde ausgelöst durch eine Motion von Michael Zeugin, die am 21. August 2023 vom Kantonsrat überwiesen wurde. Die Motion verlangt eine Straffung des Rechtsmittelwegs und eine Senkung der Schwelle der einzelgerichtlichen Zuständigkeit. Heute stehen in Steuersachen vier Instanzen zur Verfügung: Kantonales Steueramt, Steuerrekursgericht, Verwaltungsgericht, Bundesgericht. Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) erlaubt sowohl ein einstufiges als auch ein zweistufiges kantonales Verfahren. Mehr als die Hälfte der Kantone, u.a. Zug und Schwyz, sehen ein einstufiges Verfahren vor.
Die GLP befürwortet den Übergang zum einstufigen Instanzenzug im Kanton Zürich. In anderen Rechtsgebieten, die sich in der Regel einschneidender auf die Betroffenen auswirken (namentlich Sozialversicherungsrecht), steht nur eine gerichtliche Instanz zur Verfügung. Mit einer Straffung des Verfahrens werden die Verfahren beschleunigt (um ca. 6 Monate) und Gerichts- und Anwaltskosten reduziert.