Dienstag, 11. Juli 2017

Grünliberale wollen steigende Krankenkassenprämien bekämpfen

Die Grünliberalen sagen den steigenden Krankenkassenprämien den Kampf an. Bei jedem Aufsuchen einer Notfallstation sollen Patienten direkt eine Gebühr von 30 Franken entrichten müssen. Damit werden jene Patienten bestraft, die mit Bagatellen auf den Notfall gehen. Stattdessen soll die kostengünstigere Abklärung beim Hausarzt, einer Permanence oder in einer Apotheke gewählt werden. Schlagkräftige Unterstützung erhält sie im Kantonsrat von SVP und CVP.

Die kontinuierlich steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten sind beunruhigend. Mitunter werden die Kosten von der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Spital-Notfallstationen getrieben. Gemäss «santésuisse» haben ambulante Notfälle in Spitälern zwischen 2007 und 2014 schweizweit um 42% zugenommen. Dieser Anstieg ist nicht nur, jedoch immer mehr auf sogenannte Bagatell-Notfälle zurück zu führen, die adäquater beim Hausarzt, in einer Permanance oder in der lokalen Apotheke hätten behandelt werden können. Die Abklärung von Bagatell-Fällen auf einer Spital-Notfallstation anstatt beim Hausarzt befeuert das Kostenwachstum im Gesundheitswesen, weil die Behandlungen in einer Notfallstation eines Spitals teurer sind als beim Hausarzt. Auch die den Spitalnotfallstation vorgelagerten Notfallpraxen sind teurer, da die räumliche Nähe und Verfügbarkeit von Spitalinfrastruktur die Nachfrage nach diagnostischen Möglichkeiten fördert.

Grünliberale wollen Gebühr einführen

Mit einer Gebühr wollen die Grünliberalen dieses missbräuchliche Verhalten ändern. Jede Person, die auf die Notfallstation eines Spitals geht, soll vor Ort eine Gebühr von 30 Franken bezahlen müssen. Damit wird ein finanzieller Anreiz geschaffen auf den Hausarzt, eine Permanence oder eine Apotheke auszuweichen. Die glp-Fraktion hat am Montag einen entsprechenden Vorstoss im Kantonsrat eingereicht.

In diesem wird jedoch auch gefordert, dass Ausnahmefälle geregelt werden sollen. Darunter fällt z.B. die Einweisung mit einem Rettungsfahrzeug, die keine Gebühr auslösen soll. Für den Fall eines akuten medizinischen Notfalls oder unmittelbarer Zahlungsunfähigkeit soll ein Alternativweg zur sofortigen Zahlung im Spital ermöglicht werden. Die Verrechnung der Gebühr durch das Spital bei der obligatorischen Krankenkasse des Patienten scheint eine sinnvolle Möglichkeit zu sein. Die Krankenkasse kann die Gebühr dann vom Versicherten zurückfordern. Dieses System ist bereits gut etabliert. Damit ist sichergestellt, dass die Gebühr keinen negativen Einfluss auf den Zugang zu medizinischen Leistungen bei Personen in prekären finanziellen

Verhältnissen hat. Diese Ausnahme ist sehr wichtig, um Bedürftige nicht von der medizinischen Versorgung auszuschliessen, die jeder Person in unserem Kanton nach gleichen medizinischen Kriterien zusteht.

Eigenverantwortung fördern

Ein wesentlicher Fehlanreiz im Gesundheitswesen stellt die ungenügende Kostenbeteiligung von Patienten dar. Sobald die Franchise erreicht ist, können Versicherte praktisch kostenlos medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um dem kostentreibenden Konsumverhalten zu begegnen braucht es finanzielle Anreize, wie diese von den Grünliberalen im Kantonsrat geforderte Gebühr für das Aufsuchen einer Spital-Notfallabteilung. Damit wird nicht nur die Eigenverantwortung gefördert, sondern auch die Solidarität. Denn die steigenden Krankenkassenprämien haben die Schmerzgrenze erreicht und es muss sichergestellt werden, dass die Krankenversicherung für alle tragbar bleibt. Somit wird einer Zweiklassen-Medizin vorgebeugt.

Unterstützung erhielt die glp im Kantonsrat u.a. von der SVP und der CVP.